Allgemein

Wir prüfen Eheverträge auf ihre rechtliche Wirksamkeit. Nicht jeder Ehevertrag ist rechtlich unbedenklich. So kann z.B. auch ein notarieller Ehevertrag dann unwirksam sein, wenn er den - unerfahrenen - Ehepartner über Gebühr finanziell benachteiligt.

Der Ehevertrag

Eheverträge sind seit der Entscheidung des BGH vom 11.02.2004 jeweils auf evt. Sittenwidrigkeit zu überprüfen. Nach dieser Entscheidung sind die Eheverträge dann unwirksam, wenn sie die Kernbereiche des Scheidungsfolgenrechts betreffen und dieser Kernbereich offensichtlich einseitig geregelt wird. Sonach wird wohl ein genereller Ausschluß von Betreuungsunterhalt, Krankheitsunterhalt, und Altersunterhalt nur noch schwer vertraglich durchsetzbar sein, ohne dass die Gefahr der Unwirksamkeit des ganzen Vertrages besteht. Zu beachten ist, dass der Tatrichter zu prüfen hat, ob der Vertrag bereits bei Abschluss evident einseitig und damit dann unwirksam war, oder ob im Rahmen seiner Ausübungskontrolle ein solcher Vertrag den mutmaßlichen Wünschen der Parteien anzugleichen ist.

Damit dies überhaupt möglich ist, hat der beauftragte Anwalt jeweils für seine Partei die individuellen Verhältnisse bei Vertragsschluss möglichst genau vorzutragen. Ein ausführliches Mandantengespräch dürfte unumgänglich sein.